Präambel
Das Geschäftsfeld der Dogwalking Anna Boegel (nachfolgend Betreuer genannt) liegt im Ausführen und Betreuen von Hunden fremder Hundehalter (nachfolgend Kunde genannt). Dies vorausgesetzt gelten nachfolgende AGB, die der Kunde gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Die AGB sind Bestandteil des Betreuungsvertrages.
§ 1 Pflichten des Betreuers
1. Der Betreuer verpflichtet sich, den ihm anvertrauten Hund mit größter Sorgfalt, Verantwortung und Sachkenntnis auszuführen. Insbesondere wird der Hund artgerecht unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ausgeführt und betreut.
2. Im Falle einer Verletzung oder gravierender Gesundheitsbeeinträchtigung, die während der Betreuung entstanden sind, ist der Hund von dem Betreuer dem nächstgelegenen Tierarzt vorzustellen. Der Kunde hält den Betreuer von den hierfür entstanden Kosten frei.
3. Im Krankheitsfalle des Betreuers und den damit verbundenen Entfall der Betreuung hat er unverzüglich dem Kunden mitzuteilen. Sollte die Betreuung aufgrund des Krankheitsfalles entfallen, werden die Kosten für diese Betreuung entsprechend nicht berechnet. Sollte der Betreuer aufgrund eines Krankheitsfalles eine Vertretung beauftragen, so ist dies vorher dem Kunden anzuzeigen. Der Kunde entscheidet dann über die Ausführung der Betreuung. Sollte sich der Kunde gegen eine Vertretung entscheiden werden die Kosten für diese Betreuung voll berechnet.
4. Im Falle einer Schlüsselübergabe durch den Kunden, verpflichtet sich der Betreuer, überlassene Schlüssel sorgfältig zu verwahren und die Räumlichkeiten ausschließlich zur Abholung für die Betreuung zu betreten. Dem Betreuer ist es untersagt, Dritten Zutritt in die Räumlichkeiten des Kunden zu gewähren (Vertretungsbevollmächtigte gem. § 1 Nr.3 ausgenommen).
§ 2 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet im Betreuungsvertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Insbesondere Angaben über den Gesundheitszustand und die soziale Verträglichkeit sind wahrheitsgemäß zu machen.
2. Der Kunde versichert, dass der Hund am Betreuungstag frei von ansteckenden Krankheiten ist. Etwaige Erkrankungen des Hundes sind dem Betreuer unverzüglich zu melden. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Übergabe des Hundes an den Betreuer zur Durchführung des Betreuungsvertrages untersagt.
3. Ein ausreichender Impfschutz ist nachzuweisen.
4. Im Betreuungszeitraum ist der Hund mit der Steuermarke zu versehen.
5. Der Kunde hat eine Haftpflichtversicherung für den zu betreuenden Hund abgeschlossen, die auch die gewerbliche Fremdbetreuung durch den Betreuer einschließt.
6. Der Hundehalter versichert, dass der Hund gechipt und – falls gesetzlich vorgeschrieben – registriert ist.
§ 3 Haftung
- Der Kunde stellt den Betreuer von Schäden, die während der Betreuung an dem Hund des Kunden entstanden sind frei.
- Für Schaden, die durch den Hund während der Betreuungszeit bei Personen oder Sachen entstanden sind übernimmt der Kunde die Haftung und stellt den Betreuer von einer Haftung nach § 834 BGB frei, sofern der Betreuer nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 4 Vertragsdauer, Kündigung und Abrechnung
- Der Vertrag wird für die Dauer von 1 Monat geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
- Der Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- Die monatlich gebuchten Betreuungszeiten können nicht auf den Nachfolgemonat übertragen werden und verfallen somit ersatzlos. Eine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Betreuungszeiten ist ausgeschlossen.
- Sollte das Sepa-Lastschriftverfahren vereinbart worden sein und kann eine Lastschrift nicht eingezogen werden sind die dafür entstandenen Mehrkosten vom Kunden zu ersetzen.
§ 5 Urlaub
Die Dienstleistungen des Unternehmens sind nicht an allen Tagen verfügbar. Eine Inanspruchnahme bedarf somit der vorherigen Absprache, ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der Dienste besteht nicht.
§ 6 Foto- und Filmaufnahmen
1. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich und unwiderruflich mit der Ablichtung seines Hundes im Zuge der Betreuung durch den Betreuer für Foto- und Filmaufnahmen einverstanden.
Der Kunde überträgt dem Betreuer unwiderruflich und ausschließlich die zeitlich und räumlich unbegrenzten Rechte an Foto- und Filmaufnahmen, die im Zuge der Betreuung entstanden sind.
2. Der Kunde willigt ein, dass diese Foto- oder Filmaufnahmen für publizistische Zwecke und / oder Werbezwecke verwendet werden dürfen. Die Einwilligung umfasst unwiderruflich das Recht, die Foto- und Filmaufnahmen öffentlich zur Schau zu stellen, insbesondere an die Medien für Pressefotos herauszugeben, zum Download im Internet bereit zu stellen, als Vorlage für Flyer, Plakate, Internetanzeigen, sonstige Werbemittel oder wirtschaftliche Zwecke zu verwerten und zu publizieren.
3. Der Betreuer ist berechtigt, die vorgenannten Rechte an den Foto- und Filmaufnahmen an Dritte zu übertragen.
4. Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses ist der Betreuer weiterhin berechtigt, die zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecke erstellten Prospekte, Internetauftritte, Flyer, Plakate und ähnliches, die Foto- oder Filmaufnahmen des Hundes enthalten, uneingeschränkt zu nutzen.
5. Alle in dieser Vereinbarung enthaltenen Einwilligungen und Übertragungen erfolgen unentgeltlich.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.